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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Will der Arbeitgeber meine Religion wissen?

    In den meisten Fällen ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, nach der Religion eines Bewerbers zu fragen, es sei denn, es gibt eine rechtliche oder berufliche Notwendigkeit, dies zu tun. Die Religion sollte keine Rolle bei der Einstellung oder Behandlung von Mitarbeitern spielen, es sei denn, es handelt sich um eine spezifische Anforderung für die Position, wie zum Beispiel eine religiöse Organisation, die nach einem Geistlichen sucht.

  • Muss der Arbeitgeber das Wechselmodell wissen?

    Nein, der Arbeitgeber muss nicht über das Wechselmodell informiert werden, es sei denn, es hat Auswirkungen auf die Arbeitszeiten oder die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers. In solchen Fällen ist es ratsam, den Arbeitgeber über die geplante Aufteilung der Betreuungszeiten zu informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

  • Möchte der Arbeitgeber die Diagnose wissen?

    In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber kein Recht, die genaue Diagnose einer Krankheit zu erfahren. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers stehen im Vordergrund. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, über die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers informiert zu werden, um gegebenenfalls angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

  • Kann der Arbeitgeber meine Signal-Nachrichten lesen?

    Nein, der Arbeitgeber kann Ihre Signal-Nachrichten nicht lesen, da Signal eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet. Dies bedeutet, dass nur der Absender und der Empfänger die Nachrichten entschlüsseln können. Der Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf den Inhalt der Nachrichten, es sei denn, er hat physischen Zugriff auf Ihr Gerät oder Sie haben Ihre Zugangsdaten geteilt.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Ratgeber Zähne. Was Patienten wissen müssen.
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    Hilfe bei der Überprüfung der Zahnarztrechnung und der Qualitätskontrolle von Füllungen oder Wurzelbehandlungen.

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  • Was pflegende Angehörige wissen sollten I Ratgeber Pflege I Antrag Pflegegrad I Pflegezeit
    Was pflegende Angehörige wissen sollten I Ratgeber Pflege I Antrag Pflegegrad I Pflegezeit

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  • Welche Informationen bekommt der neue Arbeitgeber?

    Der neue Arbeitgeber erhält in der Regel Informationen über deine berufliche Laufbahn, deine Qualifikationen, deine bisherigen Arbeitgeber und deine Erfahrungen in verschiedenen Positionen. Darüber hinaus wird er wahrscheinlich auch Referenzen von früheren Arbeitgebern einholen, um mehr über deine Leistung und Arbeitsweise zu erfahren. Auch Informationen über deine persönlichen Stärken, Fähigkeiten und Erfolge könnten für den neuen Arbeitgeber relevant sein, um einschätzen zu können, ob du zur Unternehmenskultur und zum Team passt. Letztendlich möchte der neue Arbeitgeber sicherstellen, dass du die erforderlichen Fähigkeiten und Qualitäten mitbringst, um die gestellten Anforderungen zu erfüllen und erfolgreich in der neuen Position zu sein.

  • Warum möchten zukünftige Arbeitgeber wissen, ob Bewerber derzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind?

    Zukünftige Arbeitgeber möchten wissen, ob Bewerber derzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, um Informationen über ihre aktuelle Arbeitsleistung und ihre Verfügbarkeit zu erhalten. Dies kann ihnen helfen, einzuschätzen, ob der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für die angestrebte Position mitbringt und ob er in der Lage ist, sofort anzufangen oder eine Kündigungsfrist einzuhalten. Darüber hinaus kann es auch Aufschluss über die Arbeitsmoral und das Engagement des Bewerbers geben.

  • Was möchten Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch wissen?

    Arbeitgeber möchten in einem Vorstellungsgespräch mehr über die Qualifikationen und Erfahrungen des Bewerbers erfahren, um festzustellen, ob er für die Stelle geeignet ist. Sie möchten auch mehr über die Motivation des Bewerbers für die Position und das Unternehmen erfahren. Darüber hinaus möchten Arbeitgeber möglicherweise auch mehr über die Persönlichkeit und die Soft Skills des Bewerbers erfahren, um festzustellen, ob er gut ins Team passt.

  • Was muss der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen?

    Was muss der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen? Der Arbeitgeber muss über deine Krankheit informiert sein, wenn sie Auswirkungen auf deine Arbeitsfähigkeit hat oder wenn du spezielle Unterstützung oder Anpassungen am Arbeitsplatz benötigst. Es ist wichtig, dem Arbeitgeber genaue Informationen über deine Krankheit zu geben, damit er angemessene Maßnahmen ergreifen kann, um deine Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es ist auch ratsam, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn sich deine Krankheit verschlechtert oder sich deine Arbeitsfähigkeit ändert. Letztendlich ist es wichtig, eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber zu pflegen, um gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl deine Gesundheit als auch die Anforderungen des Arbeitsplatzes berücksichtigen.

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